Imkerversicherung


Imkerversicherung


Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall   (Volltext zum Download siehe rechts)


Im Versicherungsvertrag, den der Landesverband abgeschlossen hat, gibt es Richtlinien über die Abwicklung von Schadenfällen zur Imker-Global-Versicherung; auf das Wichtigste soll hier hingewiesen werden.


Schadensbesichtigung

Jeder Schaden muss besichtigt werden. Davon ausgenommen sind nur Haftpflichtschäden.


Sachverständige

Sachverständiger für den Landesverband und den Versicherer zuständig, ist der Vorsitzende des Ortsvereins in dessen Gebiet der Schaden eingetreten ist. Jeder Schaden muss dort innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.

 



Share by: