Informationen zur Imkerversicherung
Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall
m Versicherungsvertrag, den der Landesverband abgeschlossen hat, gibt es Richtlinien über die Abwicklung von Schadenfällen zur Imker-Global-Versicherung; auf das Wichtigste soll hier hingewiesen werden.
Schadensbesichtigung
Jeder Schaden muss besichtigt werden. Davon ausgenommen sind nur Haftpflichtschäden.
Sachverständige
Sachverständiger für den Landesverband und den Versicherer zuständig, ist der Vorsitzende des Ortsvereins in dessen Gebiet der Schaden eingetreten ist. Jeder Schaden muss dort innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.