Diese Pflicht hat für alle Bienenhalter Gültigkeit, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit.
Alle Neu- und Altimker müssen ihre Bienenvölker anmelden
(§ 1a Bienenseuchenverordnung)
und eine Registriernummer besitzen.
Es gilt folgendes zu beachten:
2. Meldepflicht: Nach der Bienenseuchenverordnung muss jeder Bienenstandort beim Veterinäramt gemeldet werden.
Das Amt erteilt eine Registriernummer. [Zuständig für den Hauptstand/Überwinterungsstand ist das jeweilige Veterinäramt].
3. Bei Umzug (Wanderung) in einen neuen Dienstbereich gilt dort erneut die Meldepflicht..
Anbei die relevanten Auszüge aus der amtlichen Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV):
(1) Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt.
Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.
(2) Die Bescheinigung nach Absatz 1 wird von der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, trägt sie in der Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung oder auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein. Die Bescheinigung wird dem Besitzer oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung oder Pflege der Bienenvölker betrauten Personen wieder ausgehändigt, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden.
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Die Wanderempfehlungen der Imker-Landesverbände Baden und Württemberg zum Download als pdf im Anschluß
Kontakte:
Liste Bienensachverständige (BSV):
Eine Liste aller BSV dürfen wir nicht mehr öffentlich anbieten, auch nicht geschützt durch ein Passwort.
Wer den für sich zuständigen BSV ausfindig machen muss (z.B. wegen Untersuchung seiner Völker wegen Wanderung), kann das entweder über das Veterinäramt (s.o.), oder über den Vereinsvorsitzenden in Erfahrung bringen.